02.06.2022 · Fachbeitrag · Nutzungsentschädigung
Instandhaltungszeitraum für beschlagnahmte Wohnungen für Flüchtlinge
Beschlagnahmt die Ordnungsbehörde Wohnungen für die Erstunterkunft von Flüchtlingen, muss sie für die Zeit der Beschlagnahme sowie einer anschließenden Zeit für die Instandsetzung eine Nutzungsentschädigung leisten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig