Erlischt ein Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und weiß die Bank nichts vom Insolvenzverfahren, können Handlungen der Bank nach Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners, die sich nach objektivem Empfängerhorizont als vertragsgemäßes Verhalten im Rahmen des (erloschenen) Zahlungsdiensterahmenvertrags darstellen, nicht als konkludente Zustimmung zur Neubegründung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags ausgelegt werden.
Die Einziehung einer fremden Forderung ist nach § 3 RDG erlaubnispflichtig. Dies gilt nach § 2 Abs. 2 RDG auch, wenn die Forderung zur Einziehung abgetreten wurde. Ein Fall des OLG Frankfurt zeigt, wie der Schuldner ...
Der Rechtsdienstleister erhält die Adresse des Schuldners in der Regel vom Gläubiger. Mahnt er den Schuldner unter dieser Adresse, fehlt es oft an dessen Reaktion. Dies kann auch daran liegen, dass der Schuldner unter ...
Verbraucher können sich seit dem 1.11.18 der Musterfeststellungsklage einer sog. „qualifizierten Einrichtung“, z. B. eines Verbraucherverbands, anschließen. Damit können sie nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB die Verjährung hemmen und vom Ausgang des Prozesses profitieren, ohne ein Prozesskostenrisiko zu tragen. Sie können durch die Hemmung aber auch die Optionen der eigenen und individuellen Rechtsverfolgung erweitern. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verbraucher die Wirkungen der ...
Verwendet ein Verbraucher bei einer Leistung die Formulierung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, bringt er damit hinreichend zum Ausdruck, die Leistung nur unter Vorbehalt erbringen zu wollen.
Fehlt es sowohl an einer vom Geschädigten beglichenen Rechnung als auch an einer Honorarvereinbarung, ist die Höhe der geschuldeten Vergütung für ein nach einem Verkehrsunfall erstattetes Schadensgutachten gemäß ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Die Hinweispflicht des Sachverständigen nach § 407a Abs. 4 ZPO besteht in Umgangsverfahren nicht bereits, wenn die Kosten außer Verhältnis zum Regelwert nach § 45 FamGKG stehen. Erforderlich ist vielmehr ein bei
Beauftragung des Sachverständigen nicht offenkundiges Missverhältnis zwischen Bedeutung des Verfahrens und den Kosten des Gutachtens, das jedenfalls bei völlig fehlendem Umgang des Antragstellers ausscheidet.