Der natürliche Lauf der Dinge: Die Eltern übertragen in der Erwartung, dass das verbleibende Vermögen für den Ruhestand reicht, einen Teil ihres Vermögens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge als Schenkung auf ihre Kinder. Nicht immer geht der Plan aber auf. Die Eltern müssen früher in ein Pflegeheim oder die Unterbringung wird aufgrund von zunehmenden Erkrankungen teurer und aufwendiger. Die Sozialbehörden müssen nun aushelfen. Hier beginnt das Problem: Diese wollen sich refinanzieren und fordern die ...
Der Markt der Einziehung von Forderungen von Verbrauchern gegen Unternehmen wächst. Legal-Tech-Unternehmen versuchen, mit technischer
Unterstützung und mit unterschiedlichen Vertragsmodellen, die eher kleineren ...
Der Antrag „die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger … EUR abzüglich einer in das Ermessen des Gerichts gestellten Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs (Hersteller, Modell, ...
„Kosten der Bewachung des Gebäudes“ können auf Grundlage einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung – auch einer Allgemeinen Geschäftsbedingung – als Betriebskosten auf den Mieter von Gewerberaum umgelegt ...
Die Akteneinsicht eines nicht am Verfahren beteiligten Dritten nach § 299 Abs. 2 ZPO setzt das Vorliegen eines rechtlichen Interesses des Dritten
voraus, wofür es eines konkreten rechtlichen Bezugs zwischen dem ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb eines Mieterhöhungsverfahrens nach §§ 558 ff. BGB sein formell ordnungsgemäßes vorprozessuales
Erhöhungsverlangen nachträglich zu ermäßigen – etwa mit Erhebung der Zustimmungsklage.