Erklärt der Maklerkunde in einem Telefonat mit dem Makler, man möge hinsichtlich der Abwicklung des Immobiliengeschäftes „alles mit seiner Frau besprechen“, weil er selbst sehr stark beschäftigt sei, liegt eine
Bevollmächtigung der Ehefrau nach § 167 BGB vor, sodass deren Beauftragung des Maklers in einer E-Mail den Ehemann als Maklerkunden bindet (OLG Zweibrücken 5.9.23, 8 U 138/22, Abruf-Nr. 238302 ).
Für eine Provisionspflicht des Maklerkunden genügt es nicht, wenn an seiner Stelle eine Gesellschaft, an der er nicht beteiligt ist, das nachgewiesene Objekt erwirbt und den Maklerkunden danach als Arbeitnehmer ...
Der auf künftige Räumung verklagte Mieter von Gewerberäumen muss sich auf eine Aufforderung des Vermieters nicht zu seiner Bereitschaft
erklären, die Mieträume bei Vertragsende an den Vermieter herauszugeben, um ...
„Judex non calculat“. Was aber, wenn er es doch getan und sich dabei zum Nachteil einer Partei verrechnet hat? Die Berufungsfrist läuft unbarmherzig und Berichtigungs- oder Urteilsergänzungsanträge werden meist ...
Wer beim Parken eines E-Scooters andere behindert (hier: Fußgänger), verstößt gegen § 1 Abs. 2 StVO (Halt- oder Parkverstoß im Sinne von § 25a Abs. 1 StVG). Kann der Fahrer aufgrund der Angaben der ...
Zum 1.1.24 wurde das Bürgergeld im Eckregelsatz von 502 EUR auf 563 EUR angehoben. Auch der Mindestlohn ist von 12 EUR auf 12,41 EUR gestiegen und steigt zum 1.1.25 auf 12,82 EUR. Letztlich sind die Mindestlöhne in ...
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Ist der Schuldner nicht (mehr) leistungsfähig, ist in der Forderungseinziehung die Frage nach der Mithaftung Dritter zu stellen. Einen Ansatz hierfür bietet § 1357 BGB über die Mithaftung des Ehegatten bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs. Dass die Mithaftung nicht nur auf den Einkauf von Lebensmitteln oder andere Bargeschäfte beschränkt sind, zeigt exemplarisch ein aktueller Fall des OLG Celle.