Der Gläubiger ist nicht gehindert, eine bereits titulierte Forderung aus einem anderen Rechtsgrund einzuklagen, wenn damit besondere Vorteile verbunden sind.
Ein für das Eingreifen von § 5 Abs. 3b ARB 94 erforderliches Kostenzugeständnis des Versicherungsnehmers liegt nicht vor, wenn im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung Kostenaufhebung vereinbart wird und kein ...
Am 6.2.13 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen, der neben umfassenden Mitteilungspflichten wohl auch eine Reglementierung der vorgerichtlichen Inkassokosten vorsieht.
§ 11 Abs. 1 S. 4 InsVV ist unwirksam, soweit er anordnet, dass der Wert von Gegenständen, an denen Aussonderungsrechte bestehen, der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters hinzuzurechnen ...
Hat der Gläubiger außerhalb des Drei-Monats-Zeitraums ein Pfandrecht an einem Kontoguthaben des Schuldners erwirkt, liegt in der Überweisung des Guthabens vom Schuldner an den Gläubiger wegen des insoweit ...
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Dem Schuldner ist das Rechtsschutzinteresse an einen zweiten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht deshalb abzusprechen, weil sein erster Antrag in einem vorausgegangenen Verfahren nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgelehnt worden ist (BGH 22.11.12, IX ZB 194/11, Abruf-Nr. 123852 ).