Der Besteller kann unter den Voraussetzungen von § 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB ohne vorherige Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung für Mängel der Werkleistung beanspruchen, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung hinsichtlich dieser Mängel gemäß § 635 Abs. 3 BGB zu Recht als unverhältnismäßig verweigert hat (BGH 11.10.12, VII ZR 180/11, Abruf-Nr. 123391 ).
Ist über die Restschuldbefreiung im Hinblick auf das Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung bereits vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu entscheiden, kann ein absonderungsberechtigter Gläubiger, dessen ...
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Avalbürgschaft, die der Gläubiger beibringt, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, hängt nicht davon ab, dass dem Schuldner ...
Der BGH hat mit Urteil vom 26.9.12 (VIII ZR 279/11, Abruf-Nr. 123281 ) Wesentliches zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden entschieden.
Ist die Haftung des Unfallverursachers bzw. seines Haftpflichtversicherers dem Grunde nach unstreitig, ist der Einzug der Forderung des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen als ...
Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Schwellengebühr von 1,3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem ...
Zum Start des neuen KostBRÄG 2025 unterstützt Sie RVG professionell gleich dreifach: Eine Sonderausgabe mit konkreten Tipps und Berechnungsbeispielen, ein Live-Webinar am 07.07.2025 mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider sowie neue Kostenrechner unterstützen Sie bei der Umsetzung.
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Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wirft seine Schatten voraus. Nachdem die Bundesregierung den Entwurf am 29.8.12 beschlossen und der Bundesrat am 26.10.12 dazu Stellung genommen hat, ist davon auszugehen, dass das Gesetz zum 1.7.13 in Kraft tritt. Das entspricht dem übereinstimmenden Willen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. In den kommenden Ausgaben stellt FMP die Verbindung zwischen den Tätigkeiten im Forderungsinkasso und den neuen Kostenregeln dar und empfiehlt hieraus zu ziehende ...