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  • 10.05.2013 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung

    Inkassokosten müssen glaubhaft gemacht werden

    | Inkassokosten, die einer Partei im Mahnverfahren entstehen, sind zur Berücksichtigung im Kostenfestsetzungsverfahren durch eine Rechnung des Inkassounternehmens glaubhaft zu machen. |