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  • 10.05.2013 · Fachbeitrag · Fehlervermeidung

    Auslegung des Zinsausspruchs

    Der in einem Urteil enthaltene Zinsausspruch „8 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz“ ist vom Gerichtsvollzieher regelmäßig dahin auszulegen, dass Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz tituliert sind.