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  • 10.05.2013 · Fachbeitrag · Fehlervermeidung

    Auslegung des Zinsausspruchs

    | Der in einem Urteil enthaltene Zinsausspruch „8 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz“ ist vom Gerichtsvollzieher regelmäßig dahin auszulegen, dass Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz tituliert sind. |