Die Kündigung eines Versicherungsvertrages steht einem späteren Widerruf jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde (BGH 16.10.13, IV ZR 52/12, Abruf-Nr. 133458 ).
Das einen Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis nahelegende Beweisanzeichen der Inkongruenz setzt voraus, dass ernsthafte Zweifel an der Liquiditätslage des Schuldners bestehen (BGH 7.11.13, IX ZR 248/12, ...
Die Vergütung des Insolvenzverwalters kann nicht mit der Begründung gekürzt werden, seine Vergütung als vorläufiger Insolvenzverwalter sei zu hoch festgesetzt worden (BGH 10.10.13, IX ZB 38/11, Abruf-Nr. 133420 ).
§ 708 BGB schränkt die Haftung der Gesellschafter für vertragswidriges Verhalten ein, indem sie an die Stelle der nach § 276 Abs. 2 BGB maßgebenden verkehrserforderlichen Sorgfalt den Maßstab der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten setzt (BGH 24.9.13, II ZR 391/12, Abruf-Nr. 133409 ).
Der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der eine Drittgläubigerforderung gegen einen Mitgesellschafter geltend macht, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zunächst die Gesellschaft in Anspruch zu nehmen.
Verspätung und Annullierung von Flügen müssen nicht hingenommen werden. Immer mehr Prozesse um die entsprechenden Ansprüche von Fluggästen beschäftigen Gerichte und Rechtsanwälte.
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Bei der Beratung über einen Cross-Currency-Swap, bei dem sämtliche wechselseitigen Zins- und Zahlungsverpflichtungen bereits bei Abschluss des Vertrags betragsmäßig fixiert wurden, muss – anders als bei Abschluss eines CMS Spread-Ladder-Swap-Vertrags – ein in Fremdwährungsgeschäften erfahrener Kapitalanleger nicht ungefragt über einen negativen Marktwert aufgeklärt werden.