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  • 05.08.2021 · Fachbeitrag · Zustellung

    Falscher Name schadet bei der Zustellung nicht immer

    | Die Wirksamkeit einer Zustellung nach §§ 182, 180 S. 2 ZPO wird durch etwaige Schreibfehler oder sonstige Unrichtigkeiten im Vor- und Nachnamen des Zustellungsadressaten nicht tangiert, sofern an dessen Identität nicht gezweifelt werden kann und keine Verwechslungsgefahr besteht. |