Wird auf die Einrede der Verjährung verzichtet, ohne dies zeitlich einzuschränken, folgt daraus nicht unmittelbar, dass unwirksam verzichtet wurde. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Forderung durch den Verzicht verjährbar sein soll.
Ein zur Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 S. 2 BGB führender triftiger Grund liegt jedenfalls nicht vor, wenn der Gläubiger nach einer Bezifferung seiner Schadenersatzansprüche im Mahnverfahren zur Reduzierung seines ...
Es bedarf bei der Frage, ob ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorliegt, stets einer umfassenden Würdigung der Umstände des
jeweiligen Einzelfalls, d.h. grundsätzlich einer Prüfung der einzelnen ...
Sieht sich eine Bank dem Bereicherungsanspruch eines Darlehensnehmers aus einem nichtigen Darlehensvertrag ausgesetzt und besteht
zugleich ein Bereicherungsanspruch der Bank gegen einen Dritten als Zahlungsempfänger der Darlehensvaluta, ist der Bank die Erhebung einer auf die Rückzahlung der Darlehensvaluta gerichteten Klage gegen den Zahlungsempfänger aus § 812 Abs. 1 S. 1 Fall 2 BGB erst zumutbar, wenn ihre Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Darlehensnehmer feststeht.
Zum Jahresende stellt sich das Thema der Verjährung stets ganz praktisch (s. FMP 14, 194): Denn jetzt drohen Ansprüche zu verjähren, die im Jahre 2011 entstanden sind. Auch regelmäßig wiederkehrende Leistungen im ...
Das Jahresende naht und damit wächst die Gefahr, dass Forderungen verjähren. Seit dem Jahr 2002 folgt das Verjährungsrecht neuen Regeln. Insbesondere die seit diesem Zeitpunkt von 30 Jahren auf drei Jahre verkürzte ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Tritt an die Stelle laufender Unterhaltszahlungen im Interesse beider
Beteiligten ein Abfindungsbetrag, entfällt die für eine Unterhaltsschuld charakteristische Erbringung der Leistung in zeitlicher Wiederkehr und für bestimmte Zeitabschnitte.