09.02.2012 · Fachbeitrag ·
Lastschriftverfahren
Werden fortlaufend Forderungen in unterschiedlicher Höhe im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen im unternehmerischen Verkehr mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen, kommt eine konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung in Betracht, wenn sie sich innerhalb einer Schwankungsbreite von bereits zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen bewegt oder diese nicht wesentlich über- oder unterschreitet (BGH 27.9.11, XI ZR 328/09, Abruf-Nr. 113928 ).
09.02.2012 · Fachbeitrag ·
Insolvenz
Die Sicherungsabtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld kann nur ein Recht auf abgesonderte Befriedigung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Abtretenden begründen, wenn eine Revalutierung der ...
09.02.2012 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Gesetzgebung
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO vom 21.10.11 (BGBl. I, 2082) nicht nur das Berufungs-, sondern auch das
Beschwerderecht geändert. § 7 InsO, der bisher vorsah, dass im Anwendungsbereich ...
11.01.2012 · Fachbeitrag ·
Baugeld
Die Baugeldverwendungspflicht obliegt nicht allein dem Bauherrn, sondern auch einem Generalunternehmer sowie sonstigen Baubeteiligten, die als „Zwischenperson“ die Verfügungsgewalt über Baugeld zur Finanzierung der Bauleistungen erlangt haben (OLG Brandenburg 16.11.11, 4 U 202/10, Abruf-Nr. 114202 ).
03.11.2011 · Fachbeitrag ·
Internationales Insolvenzrecht
Die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.5.00 über Insolvenzverfahren (ABl. EG 2000 Nr. L 160 S. 1) gehen in ihrem Anwendungsbereich den Vorschriften des in §§ 335 ff. InsO geregelten ...
06.09.2011 · Fachbeitrag ·
Gläubigerbenachteiligung
Die Veräußerung eines Grundstücks zu einer wertgleichen Gegenleistung unterliegt der Anfechtung nach § 3 Abs. 1 AnfG, wenn sie in dem Vorsatz vorgenommen wird, die Gläubiger zu benachteiligen. Dieser Vorsatz ist nachgewiesen, wenn der Schuldner das Grundstück in der erklärten Absicht veräußert, die Immobiliarvollstreckung zu erschweren, und die Inaussichtstellung dieser Erschwernis dazu dient, die anfechtende Gläubigerin zu einem vergleichsweisen Forderungsverzicht zu bewegen (OLG Saarbrücken 10.5.11, 4 ...