§ 14 Abs. 3 InsO ist eng auszulegen. Er ist nicht einschlägig bei ursprünglich zulässigen und dann durch Erfüllung unzulässig gewordenen, sondern lediglich bei als unbegründet abgewiesenen Anträgen (LG Bonn 7.12.11, 6 T 258/11, Abruf-Nr. 123648 ).
Mit der wahrheitswidrigen Behauptung gegenüber dem Insolvenzgericht, ein Schuldner sei zahlungsunfähig, wird der Tatbestand der falschen Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB erfüllt. Ein anderer im Sinne dieser ...
In § 145 Abs. 2 Nr. 3 InsO ist die Anfechtbarkeit gegenüber dem Rechtsnachfolger desjenigen, dem das anfechtbar Erlangte unentgeltlich zugewendet worden ist (§ 134 InsO), spezialgesetzlich abschließend geregelt.
Urlaubsgeld fällt nicht in die Insolvenzmasse, soweit es den Rahmen des Üblichen in gleichartigen Unternehmen nicht übersteigt. Das gilt auch, wenn es in den vorgegebenen Grenzen eine erhebliche Höhe erreicht.
Die Umwandlung einer Lebensversicherung in eine pfändungsgeschützte Versicherung nach § 167 VVG stellt eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung nach § 132 InsO dar, weil der zunächst massezugehörige ...
Bucht die Schuldnerbank nach Widerspruch eines allein handelnden, starken vorläufigen Insolvenzverwalters eine Lastschrift zurück, die der Schuldner bereits vor Auferlegung des allgemeinen Verfügungsverbots ...
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Der Schuldner, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, kommt seinen Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode gemäß § 295 Abs. 2 InsO nur nach, wenn er annehmen durfte, hierdurch die Gläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder ebenso stellen zu können wie bei Ausübung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses. Erwirtschaftet der Schuldner Gewinne in Höhe des Einkommens, das er als abhängig Beschäftigter verdienen könnte, schuldet er grundsätzlich laufende Zahlungen und darf ...