Zur Glaubhaftmachung des fiktiven monatlichen Nettoeinkommens eines abhängig Beschäftigten im Versagungsantrag genügt es, wenn der Gläubiger sich insoweit auf die eigenen Angaben des selbständig tätigen Schuldners stützt (17.01.2013, IX ZB 98/11, Abruf-Nr. 130582 ).
Die Vorsatzanfechtung gegenüber einem Leistungsmittler setzt nicht die Anfechtbarkeit der Leistung auch gegenüber dem Leistungsempfänger voraus (BGH 24.1.13, IX ZR 11/12, Abruf-Nr. 130581 ).
Die öffentliche Bekanntgabe des Verteilungsverzeichnisses ist nur wirksam, wenn sie durch das Insolvenzgericht als Urheber der Erklärung erfolgt (BGH 7.2.13, IX ZR 145/12, Abruf-Nr. 130813 ).
Die Forderung eines Schuldners, gegen die ein Gläubiger die Aufrechnung erklärt, wird regelmäßig erst dann werthaltig, wenn der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung erbringt.
Hat der Drittschuldner bei Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet, kann der Schuldner eine niedrigere Bewertung der Naturalleistungen nur im Wege der Klage ...
Erteilt ein dazu nicht verpflichteter Unternehmer seiner Bank zur Begleichung unternehmensbezogener Verbindlichkeiten einen Abbuchungsauftrag zugunsten bestimmter Gläubiger, führt dies zu einer kongruenten Deckung ...
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Die klauselmäßige Vereinbarung, Darlehen einer inländischen Bank zur Händlereinkaufsfinanzierung durch Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren zu tilgen, ist wirksam. Das hat der BGH jetzt in Abgrenzung zu BGH WM 10, 277, entschieden (13.12.12, IX ZR 1/12, Abruf-Nr. 130396 ).