Weil er es für zweckmäßig und wirtschaftlich hält, kann es dem Gläubiger sinnvoll erscheinen, sich mit seiner Forderung am Insolvenzverfahren nicht zu beteiligen. Er kann zunächst abwarten, ob das Verfahren überhaupt durchgeführt wird und wie es sich entwickelt. Es stellt sich dann die Frage, welche Rechtsstellung der nicht teilnehmende Gläubiger einnimmt, wenn der Schuldner einen Insolvenzplan nach §§ 217 ff. InsO vorlegt, um das
Insolvenzverfahren abzukürzen, vor allem, ob er dann auf eine Quote ...
Hat der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit und den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners erkannt, muss er beweisen, dass seine Kenntnis aufgrund nachträglich eingetretener Umstände entfallen ist.
Eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung in folgenden Fällen nicht entgegen: Sowohl die Anfechtungsklage als auch die angegriffene Rechtshandlung wurden vorgenommen, bevor das ...
Die Vollstreckung nach obsiegendem erstinstanzlichen Urteil und geleisteter Sicherheit bei eingelegter Berufung kommt in der Praxis häufig vor. In einem aktuellen Fall des BGH ging es darum, dass die ebenfalls insolvente Muttergesellschaft (Vollstreckungsschuldnerin) der Insolvenzschuldnerin in gleicher Höhe verurteilt worden war. Um die Zwangsvollstreckung gegen diese abzuwenden, hatte die Insolvenzschuldnerin die Vollstreckungsforderung ausgeglichen, nachdem die Beklagte Sicherheit geleistet hatte. Der ...
Liegt bei der Entscheidung über die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4a Abs. 1 S. 3 InsO ein anderer Versagungsgrund als § 290 Abs. 1 InsO – wie in diesem Fall § 290 Abs. 1 Nr.
Nur bezüglich des vom Insolvenzverwalter selbst erteilten Mandats kann der Prozessbevollmächtigte gemäß § 11 RVG begehren, dass seine als Masseforderung zu qualifizierende Vergütung festgesetzt wird.
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Die Gebühren des von einem Gläubiger mit der Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragten Rechtsanwalts richten sich nach dem Nennwert der Forderung, die Gebühren des vom Schuldner beauftragten Rechtsanwalts nach dem Wert der Insolvenzmasse, gleichgültig durch wen die verfahrenseinheitliche Maßnahme erfolgt ist (OLG Saarbrücken 30.10.14, 5 W 46/14, Abruf-Nr. 145891 ).