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  • 08.03.2016 · Fachbeitrag · Insolvenzanfechtung

    Leistungen des Gesellschafters können insolvenzfest sein

    | Befriedigt ein persönlich haftender Gesellschafter die Forderung eines Gläubigers gegen die Gesellschaft und erlischt dadurch die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters, ist seine Leistung im Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar. |