Nach Maßgabe des § 93 ZPO ist entscheidend, ob der Gläubiger von einem endgültigen Bestreiten ausgehen muss oder ob er die Erklärung des Insolvenzverwalters bei vernünftiger Betrachtung der Gesamtumstände dahin verstehen kann, dass eine Beseitigung des Widerspruchs auch ohne Inanspruchnahme der Gerichte möglich ist.
Melden sowohl der Zedent als auch der Zessionar dieselbe Forderung zur Tabelle an, ist eine auf eine erst nach dem Prüfungstermin erfolgte Rückabtretung der Forderung durch den Zessionar gestützte Feststellungsklage ...
In der Praxis ist festzustellen, dass Schuldner versuchen, das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zu nutzen, um sich auch von persönlichen Verpflichtungen im Sinne von Sicherungsrechten ...
Durch das Verbraucherinsolvenzverfahren und die hier für den Schuldner zu erlangende Restschuldbefreiung droht der Gläubiger, einen begründeten Anspruch wirtschaftlich zu verlieren. Er ist dann nicht mehr ...
Wer als Aussonderungsberechtigter Einsicht in die Akte eines eröffneten Insolvenzverfahrens begehrt, ist nicht Partei i. S. d. § 299 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 4 S. 1 InsO, sondern Dritter i. S. d. § 299 Abs. 2 ZPO i. V.
Zur Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes der Zahlungsunfähigkeit durch das Finanzamt kann es ausreichen, wenn der wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft bereits im Schuldnerverzeichnis eingetragene Schuldner auf ...
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Die Regelung in § 30d Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZVG über die Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen der Gefährdung der Durchführung des Insolvenzplans durch die Versteigerung gilt nur für den vorgelegten und noch nicht rechtskräftig gerichtlich bestätigten Insolvenzplan; mit Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung endet die zeitliche Anwendbarkeit der Norm.