05.05.2025 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht
Sofortiges Anerkenntnis nach vorläufigem Bestreiten?
| Nach Maßgabe des § 93 ZPO ist entscheidend, ob der Gläubiger von einem endgültigen Bestreiten ausgehen muss oder ob er die Erklärung des Insolvenzverwalters bei vernünftiger Betrachtung der Gesamtumstände dahin verstehen kann, dass eine Beseitigung des Widerspruchs auch ohne Inanspruchnahme der Gerichte möglich ist. |
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