Trotz Brexits wächst Europa weiter zusammen. Die grenzüberschreitenden Geschäfte nehmen deshalb zu, was entsprechende Streitigkeiten und offene Forderungen nach sich zieht. Diese Entwicklung wird durch den Online-Handel weiter verstärkt. Mit dem Europäischen Mahnverfahren stellt das europäische Recht dabei ein probates Mittel zur Titulierung
eigentlich unstreitiger Forderungen zur Verfügung. Allerdings gilt es, einige Formalien zu beachten.
Die Fristen im Mahnverfahren für den Widerspruch und den Einspruch sind mit zwei Wochen sehr kurz. Wird die Frist für den Widerspruch versäumt, bleibt der Schaden für den Schuldner überschaubar. Der verspätete ...
Der Fall einer Leserin zeigt eine immer wieder vorkommende Konstellation: Der Gläubiger beantragt einen Mahnbescheid über eine erhebliche Summe. Nachdem der Schuldner Widerspruch eingelegt hat, wird die
Sache auf den schon mit dem Mahnbescheidsantrag gestellten Antrag des Gläubigers an das Streitgericht abgegeben. Beide Anträge waren etwas voreilig: Noch bevor die Klage begründet wird, soll das Verfahren möglichst kostengünstig beendet werden. Ein Fall der Erledigung der Hauptsache liegt nicht vor, sondern ...
Beantragt der Antragsgegner nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, das streitige Verfahren durchzuführen, ist er Kostenschuldner hinsichtlich der weiteren Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 KV GKG.
Wird dem Schuldner der Mahnantrag zugestellt, kann er Widerspruch
erheben. Im Regelfall obliegt es dann dem Gläubiger, zu entscheiden, ob die Forderung nun im Klageweg weiterverfolgt werden kann. Nach § 696 Abs. 1 S.
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Vertritt sich der Anwalt selbst, erhält er nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO die gleiche Vergütung wie in dem Fall, dass er einen Dritten vertritt. Das kann
allerdings kompliziert werden, wenn es im weiteren ...