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  • 05.11.2018 · Fachbeitrag · Mahnverfahren

    Vorsicht mit dem Antrag auf Abgabe an das Streitgericht

    Beantragt der Antragsgegner nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, das streitige Verfahren durchzuführen, ist er Kostenschuldner hinsichtlich der weiteren Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 KV GKG.