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  • 05.11.2018 · Fachbeitrag · Mahnverfahren

    Vorsicht mit dem Antrag auf Abgabe an das Streitgericht

    | Beantragt der Antragsgegner nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, das streitige Verfahren durchzuführen, ist er Kostenschuldner hinsichtlich der weiteren Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 KV GKG. |