Die Erkrankung der anwaltlich vertretenen Partei selbst – bei einer juristischen Person die ihres Vertretungsorgans – zwingt nicht zu einer Terminsverlegung, wenn nicht gewichtige Gründe die persönliche Anwesenheit der Partei erfordern. Die Partei muss die gewichtigen Gründe substanziiert vortragen.
Ein Anwalt, der zu einem bereits am Vortag aufgehobenen Termin anreist, erhält keine Reisekosten erstattet, wenn ihm die Abladung am Vortag über das beA zugegangen ist, er das beA jedoch nicht mehr abgerufen hatte.
Die Vorlage eines Screenshots, bei dem es sich um ein Augenscheinsobjekt im Sinne von § 371 Abs. 1 ZPO handelt, ist prinzipiell geeignet, um eine vorübergehende technische Störung im Sinne des § 130d ZPO glaubhaft ...
Die Klausel „Die Mobile Briefmarke ist lediglich als ad-hoc Frankierung zum sofortigen Gebrauch gedacht. Erworbene Mobile Briefmarken verlieren daher mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit. Das maßgebliche Kaufdatum ist in der Auftragsbestätigung genannt. Eine Erstattung des Portos nach Ablauf der Gültigkeit ist ausgeschlossen.“ ist nach § 307 BGB unwirksam.
Die Kenntnis der Schuldneranschrift ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Forderungseinziehung. Wenn der Schuldner aber unbekannt verzogen ist, können Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid oder Klage auf üblichem Weg ...
Besteht durch eine angeforderte und erteilte Eingangs- und Lesebestätigung die Vermutung für den Zugang einer E-Mail mit einer Schadensmeldung und reagiert der Versicherer hierauf nicht, hat er Anlass zur ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Ein Anwalt, der sich im vorgerichtlichen Abmahnverfahren als zustellungsbevollmächtigt bezeichnet, ist nicht ohne Weiteres der richtige Adressat einer anschließenden einstweiligen Verfügung.