In einem Verfahren mit Anwaltszwang muss ein Beteiligter alles ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, um das Gericht rechtzeitig vor Erlass einer zweiten Versäumnisentscheidung darüber zu informieren, dass er keinen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat.
Der Forderungseinzug gliedert sich in verschiedene Phasen – von der Vertragsanbahnung über den Vertragsschluss bis zur Vertragsüberwachung. Vor allem die Bonität des potenziellen Kunden steht im Fokus.
Ein Zahlungstitel ist nur bestimmt genug und zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch des Gläubigers ausweist und Inhalt und Umfang der Leistungspflicht bezeichnet. Der zu vollstreckende Zahlungsanspruch ...
Die Unterscheidung zwischen einer erlaubten und unerlaubten Rechtsdienstleistung kann im Einzelfall schwierig sein, wenn die Haupttätigkeit des Handelnden im unmittelbaren rechtlichen Raum stattfindet.
Das Entgegenkommen einer Partei, in einem Prozessvergleich eine Regelung für einen nicht streitgegenständlichen Sachverhalt zu treffen, begründet keinen Vergleichsmehrwert, wenn damit verbundene Ansprüche bislang ...
Verstößt der Gläubiger einer Geldforderung gegen von ihm geschuldete Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Versand einer geschäftlichen E-Mail und hat dieser Verstoß zur Folge, dass der Schuldner der ...
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Mit der zunehmenden Digitalisierung der Kommunikation im Rechtsleben, insbesondere des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, zeigen sich mit den inzwischen begründeten Nutzungspflichten immer noch Hemmschwellen. Diese können nicht nur dem materiellen Recht im Wege stehen, sondern am Ende auch Haftungsfallen begründen. Dies gilt nicht nur für den Rechtsanwalt, sondern – wie eine Entscheidung des BAG zeigt – für Syndikusanwälte und die sie beschäftigenden Verbände oder Institutionen.