Kommt es – etwa bei einem Verkehrsunfall – zu einem Schadensereignis, möchte der Geschädigte die Reparatur möglichst schnell veranlassen, um wieder über die beschädigte Sache verfügen zu können. Dies liegt auch im Interesse des Schädigers, da er sonst ggf. über einen längeren Zeitraum eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Die eilige Beauftragung einer Werkstatt birgt das Risiko in sich, dass nicht das günstigste Angebot gefunden wird. Die Reparatur kann also teurer sein, als objektiv erforderlich.
Der BGH hat in den letzten Jahren die Anforderungen an die Anspruchsverfolgung bei Mängeln im Werkvertragsrecht erheblich verändert und insbesondere die Möglichkeiten der fiktiven Schadensabrechnung beschränkt.
Eine vom Gericht angeordnete Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nach § 574a Abs. 2 BGB, § 308a Abs. 1 ZPO ist dem Vermieter grundsätzlich nur zumutbar, wenn die vom Mieter entrichtete Miete der marktüblichen Neuvermietungsmiete entspricht. Liegt die bisherige Vertragsmiete darunter und ist für den Mieter die Entrichtung einer marktüblichen Miete sozialverträglich, hat das Gericht neben der unbestimmten Fortsetzung des Mietverhältnisses eine entsprechende Erhöhung des Mietzinses anzuordnen.
Haben die Parteien nach dem 1.1.18 bei einem Verbraucherbauvertrag die gesetzlich vorgegebene Form nicht gewahrt, fehlt einem Zahlungsanspruch die vertragliche Grundlage.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 23 EGGVG) ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten ...
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Gibt der Mieter nach unwirksamer Kündigung des Vermieters die Räume vorzeitig an diesen zurück, sind Bereicherungsansprüche des Mieters nach § 813 Abs. 2 BGB ausgeschlossen.