25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Detektivkosten
Immer wieder kommt es vor, dass Tankstellenkunden den Kaufpreis für den getankten Kraftstoff nicht entrichten und die Tankstelle verlassen. Was nun? Darf der Tankstellenbetreiber einen Detektiv mit der Aufspürung des Kunden beauftragen? Kann er anschließend diese Detektivkosten vom Kunden ersetzt verlangen? Ja! Der BGH hat nun entschieden, dass der Kunde schon mit Verlassen des Tankstellengeländes in Verzug gerät. Einer Mahnung bedarf es hierzu nicht. Damit ergibt sich der Anspruch auf Ersatz der ...
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Beweisrecht
E ine schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen, die sich im Zusammenhang mit dem darlehensfinanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken ergeben, kommt im Schadenersatzprozess des Anlegers nicht ...
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Provisionsanspruch
Oft befinden sich Makler in einer komfortablen Lage. Einerseits tritt ein potenzieller Vermieter bzw. Verkäufer an sie heran, um seine Vermittlungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Nicht anders bedienen sich ...
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
AGB
Zahlt der Kunde seine Telekommunikationsrechnung nicht, wird sein Anschluss in der Regel schnell gesperrt. Grundlage sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekommunikationsunternehmen. Auf Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hat der BGH (9.6.11, III ZR 157/10, Abruf-Nr. 112298 ) jetzt eine Klausel für unwirksam erklärt, wonach der Telekommunikationsdienstleister berechtigt sein soll, die Leistung von der Einhaltung eines Kreditlimits abhängig zu machen und bei der Überschreitung ...
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Verbrauchsgüterkauf
Der VIII. Zivilsenat des BGH (13.7.10, VIII ZR 215/10, Abruf-Nr. 112713 ) hat im Anschluss an die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats zum Verbraucherdarlehensvertrag (9.12.08, XI ZR 513/07, Abruf-Nr. 090529 ) entschieden: Auch der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH nach § 344 Abs. 1 HGB gehört im Zweifel zum Betrieb des Handelsgewerbes der GmbH. Dies gelte auch, soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handele.