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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr

    | Der Gesetzgeber möchte Verbraucher, die das Internet vor allen Dingen nutzen, um auf einfache und unkomplizierte Weise entgeltfreie Informationen und Leistungen zu erhalten, insbesondere auch um Freeware herunterzuladen, vor Kosten- bzw. Abonnementfallen schützen. |

     

    Unternehmer sollen zu diesem Zweck verpflichtet werden, Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar und verständlich sowie unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung zu informieren. Der Vertrag soll nur zustande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Schaltfläche selbst muss auf die Zahlungspflicht hinweisen. Die entsprechenden Verpflichtungen sollen in § 312g Abs. 2 bis 4 BGB integriert werden (BT-Drucksache 17/7745). Der Bundestag hat den Gesetzentwurf vom 15.12 11 in erster Lesung beraten und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. „Forderungsmanagement professionell“ wird über den weiteren Fortgang des Verfahrens, insbesondere das Inkrafttreten, berichten.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 19 | ID 31415630