11.01.2012 · Fachbeitrag ·
Honorarvereinbarung
Hat der Anwalt ein Mandat angenommen, muss er nach dem RVG arbeiten. Kündigt er den Vertrag, weil der Mandant sich weigert, eine Honorarvereinbarung mit Sätzen über der gesetzlichen Vergütung abzuschließen, kann sein bereits entstandener Honoraranspruch untergehen, wenn der Mandant für den neuen Bevollmächtigten die gleichen Gebühren wieder aufwenden muss. Der Anwalt kann nicht geltend machen, dass der Mandant sich vertragswidrig verhalten hat, indem er der Honorarvereinbarung nicht zugestimmt hat (BGH ...
11.01.2012 · Fachbeitrag ·
Europäisches Prozessrecht
Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers im Gebiet der EU unbekannt, sind für eine Klage gegen ihn die Gerichte in dem Mitgliedstaat des letzten bekannten Wohnsitzes international zuständig, sofern keine ...
11.01.2012 · Fachbeitrag ·
Inkassoerlaubnis
Unter dem RBerG war anerkannt, dass ein Mietwagenunternehmen, das für unfallgeschädigte Kunden geschäftsmäßig die Schadensregulierung durchführte, einer Inkassoerlaubnis nach Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG bedurfte.
11.01.2012 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Hinterlässt der Mieter nicht nur wenige Gegenstände in den Mieträumen, deren Beseitigung nicht nur einen geringen Raum einnehmen und deren Beseitigung deshalb einen erheblichen Aufwand erfordern, hat der Vermieter einen Nutzungsentschädigungsanspruch aus § 546a BGB (OLG Düsseldorf 19.7.11, I-24 U 200/10, Abruf-Nr. 114122 ).
11.01.2012 · Fachbeitrag ·
Beratungspflichten
Ein Kreditinstitut, das einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte empfiehlt, muss ihn grundsätzlich ungefragt darüber informieren, in welcher Höhe es Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und ...
11.01.2012 · Fachbeitrag ·
Aufbewahrungspflicht
Der Jahreswechsel bringt die Möglichkeit mit sich, ältere Unterlagen zu vernichten und so wieder „Raum“ im Unternehmen zu schaffen.
11.01.2012 · Fachbeitrag ·
Zinsansprüche
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1.1.12 von 0,37 Prozent auf 0,12 Prozent gesenkt. Der Basiszins ist vor allem Berechnungsgrundlage für Verzugszinsen nach § 288 BGB, die bei einem Verbraucher
5 Prozentpunkte und bei Geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen. Im ersten Fall können also Zinsen i.H.v. 5,12 Prozent, im zweiten Fall von 8,12 Prozent verlangt werden, ohne dass der Nachweis eines entsprechenden Zinsschadens
geführt ...