Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag wahrt die Unterschrift des Darlehensnehmers auf einem elektronischen Schreibtablett nicht die Schriftform nach § 492 Abs. 1 S. 1, § 126 BGB. Angesichts des eindeutigen Willens des Gesetzgebers bei der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie und der Änderung des § 492 BGB im Jahr 2009 ist in einem solchen Fall auch eine entsprechende Anwendung der §§ 126, 126a BGB ausgeschlossen.
Ein Gläubiger, der ein nicht rechtskräftiges Berufungsurteil erwirkt hat, aus dem er nicht vollstreckt, hat weiterhin Anspruch auf Verzugszinsen, wenn er die ihm zur Abwendung der Zwangsvollstreckung angebotene ...
Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im
Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des ...
Erfahrungsgemäß spielen Schuldner ihr Einkommen herunter, um in Vergleichsverhandlungen, bei Ratenzahlungsvereinbarungen etc. eine bessere Ausgangsposition zu haben. Auch Chefärzte können Schuldner sein, und es ist kein Grund ersichtlich, warum sie sich anders verhalten sollten, als „normale“ Schuldner. Daher ist es wichtig zu wissen, was diese berufsgruppe üblicherweise verdient.
Sicher kennen Sie bereits unsere ersten drei Vollstreckungs-Videos auf YouTube. Ganz neu ist der vierte Fall von Ina, der findigen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Auch dieser Fall basiert wieder auf ...
Diese Ausgangssituation ist Ihnen sicher bekannt: Trotz aller Bemühungen an das Vermögen des Schuldners heranzukommen oder ihn wenigstens zu einer Teilzahlung zu veranlassen, entzieht sich dieser mit immer neuen ...
Was geschieht mit E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen oder Kryptowährungen nach dem Tod? Die Sonderausgabe von EE Erbrecht effektiv zeigt Ihnen, wie Sie sicher und fundiert zum digitalen Nachlass beraten. Mit direkt nutzbaren Gestaltungstipps, Musterformulierungen und Checklisten.
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Unterlassungsverpflichtungen nach § 137 S. 2 BGB (schuldrechtliche Verfügungsverbote) werden nicht nach 30 Jahren nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen unwirksam (BGH 6.7.12, V ZR 122/11, Abruf-Nr. 122662 ).