Ein Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne enthält in der Regel die stillschweigende Vereinbarung, dass die Begleichung der betroffenen Forderung für die Dauer der Erstattung des Gutachtens weder gerichtlich durchgesetzt noch außergerichtlich verlangt werden kann, mit der Folge, dass die Forderung in diesem Zeitraum noch nicht fällig ist (BGH 4.7.13, III ZR 52/12, Abruf-Nr. 132411 ).
Soll in einem Mietvertrag, der wegen seiner Laufzeit der Schriftform des § 550 BGB bedarf, ein Mieterwechsel herbeigeführt werden, muss die schriftliche Vereinbarung zwischen dem früheren und dem neuen Mieter eine ...
Der die Rückzahlung eines Darlehens begehrende Gläubiger muss die Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich ein Rückzahlungsanspruch aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt. Er muss also den Abschluss eines ...
Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel des veräußerten Wohnungseigentums dar; die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit haben die Zivilgerichte in eigener Verantwortung - ohne Bindung an einen erst nach Gefahrübergang ergangenen baubehördlichen Bescheid - zu beantworten (BGH 12.4.13, V ZR 266/11, Abruf-Nr. 131699 ).
Der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung (hier: Leistung in Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs infolge Erbeinsetzung) ist auch vererblich, wenn der bezweckte Erfolg wegen des Versterbens des Leistenden ...
Vermitteln die vom Verkäufer eines Hausgrundstücks angegebenen Mieteinnahmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund besonderer Umstände ein falsches Bild über die Ertragsfähigkeit des Grundstücks, muss er ...
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Vereinbaren die Parteien im Bauvertrag, dass die Arbeiten „ab sofort innerhalb von 90 Arbeitstagen“ auszuführen sind und sollen die Arbeiten „in ca. vier Wochen“ beginnen, genügt dies nicht für eine kalendermäßige Bestimmtheit des Arbeitsbeginns.