Wird der Erfüllungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren erhoben und trotz Gelegenheit zur Stellungnahme nicht bestritten, ist er entsprechend § 138 Abs. 3 ZPO unstreitig und damit beachtlich.
Bei Flügen, für die eine bestätigte einheitliche Buchung vorliegt und die in mehreren Teilflügen von verschiedenen Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden, kann der wegen Annullierung des letzten Teilflugs ...
Die Einziehung einer Vorauszahlung auf ein debitorisches Konto nach
Insolvenzreife führt unabhängig davon, ob die auf Vorauszahlung gerichtete Forderung der Gesellschaft zugunsten der Gläubiger hätte verwertet ...
§ 513 BGB ist auch anwendbar, wenn der Darlehensnehmer bislang als Arbeitnehmer beschäftigt ist und plant, daneben eine gewerbliche Tätigkeit in der Weise aufzunehmen, dass er sich an einem bereits bestehenden
Unternehmen beteiligt und die Darlehenssumme zur Ausweitung des
Unternehmensgegenstands zur Verfügung stellt.
Die pauschale Bezugnahme auf Tabellenwerke zur Darlegung des unfallbedingt entstandenen Haushaltsführungsschadens erfüllt nicht die Anforderungen an eine substanziierte Darlegung eines konkreten Schadens.
Seit dem 1.11.02 können Verbraucherdarlehensverträge nach §§ 495, 355 BGB widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher die Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB i. V. m. Art.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Enthält ein vollstreckbarer Titel eine Kostengrundentscheidung zugunsten oder zulasten des Zwangsverwalters, ist der Zwangsverwalter in dem nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren ohne Weiteres (aktiv oder passiv) prozessführungsbefugt, und zwar auch dann, wenn die Zwangsverwaltung vor Einleitung des Rechtsstreits, während des laufenden Prozesses oder nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens aufgehoben worden ist.