Seit dem 1.1.24 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle (DT). FK stellt Ihnen im Internet ( fk.iww.de ) unter der Abruf-Nr. 49841392 kostenlos die von
RiOLG Dr. Frank Bruske erweiterten Fassungen der DT mit den Selbstbehaltsätzen von 2011 bis 2024 zur Verfügung.(GM)
Ab dem 1.1.24 wird es eine neue Düsseldorfer Tabelle (DT) geben. FK stellt Ihnen im Internet ( fk.iww.de ) unter der Abruf-Nr. 49841392 kostenlos die von RiOLG Dr. Frank Bruske erweiterten Fassungen der DT mit den ...
Das OLG Celle hat eine ausländische abstammungsrechtliche Untersuchung abgelehnt. Es bestehe ein Beweisverwertungsverbot, da unklar sei, ob dort die Vorgaben des Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen ...
Das OLG Hamm hat bezüglich eines Hausverbots für den Partner einer
Erbin entschieden, dass eine testamentarische Bedingung nur sittenwidrig ist, wenn bei der Abwägung der Testierfreiheit und den Freiheitsrechten der Erbin anzunehmen ist, dass die bedingte Zuwendung einen unzumutbaren Druck ausübt, sich in einem höchstpersönlichen Bereich in einer bestimmten Art und Weise zu verhalten (19.7.23, 10 U 58/21, Abruf-Nr. 236443 ).
Im Zuge von Trennung und Scheidung ergeben sich oft Probleme mit der Mietwohnung. Der Beitrag erläutert u. a., was bei Wohnungszuweisungen zu beachten ist, ob z. B. der Vermieter zu beteiligen ist und wer die Miete ...
Bei interner Teilung eines Versorgungsanrechts ist das Pfandrecht, das der Ausgleichspflichtige an den Rechten aus einer vom Versorgungsträger abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung erworben hat, anteilig auf den ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Soweit in einer Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen enthalten sind, berechtigt die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten nur zur rechtlichen Vertretung, verpflichtet aber nicht zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers. Der Vorsorgebevollmächtigte muss nur die notwendigen tatsächlichen Hilfen besorgen, nicht jedoch selbst Hilfe leisten. Das hat der BGH klargestellt.