04.09.2023 · Nachricht · Unterhaltsvorschuss
Samenspende: kein Unterhaltsvorschuss ohne rechtlichen Vater
Eine alleinerziehende Mutter hat für ihr Kind, das mittels einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz (SaRegG) gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (OVG Berlin-Brandenburg 10.8.23, OVG 6 B 15/22, OVG 6 B 16/22, OVG 6 B 17/22, Abruf-Nr. 236952 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € Monat