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  • 04.09.2023 · Nachricht · Unterhaltsvorschuss

    Samenspende: kein Unterhaltsvorschuss ohne rechtlichen Vater

    Eine alleinerziehende Mutter hat für ihr Kind, das mittels einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz (SaRegG) gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (OVG Berlin-Brandenburg 10.8.23, OVG 6 B 15/22, OVG 6 B 16/22, OVG 6 B 17/22, Abruf-Nr. 236952 ).