Für die Verwendung einer arbeitsrechtlichen Abfindung zur Aufstockung des für die Bemessung des Unterhalts für das minderjährige Kind maßgeblichen Einkommens des Unterhaltspflichtigen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie beim Ehegattenunterhalt (BGH 18.4.12, XII ZR 66/10, FamRZ 12, 1048, Abruf-Nr. 121624 ).
1. Hat der Unterhaltspflichtige nach dem unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbaren Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten und hat er im Anschluss daran eine neue Arbeitsstelle mit dauerhaft geringerem ...
1. Beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren ist zuerst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise sichergestellt ...
So hat es das OLG Düsseldorf am 30.5.12 beschlossen: Semesterbeiträge sind von Studiengebühren zu unterscheiden. Sie bestehen im Wesentlichen aus Sozialbeiträgen und Kosten für das Semesterticket und sollen den Studierenden die Studiensituation erleichtern. Daher zählen sie zum laufenden Lebensunterhalt und stellen keinen Mehrbedarf dar.
Das Bundeskabinett beschloss kürzlich eine Reform des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Eltern. Die Neuregelung vom 4.7.12 soll vor allem das Recht der unverheirateten Väter stärken und Ihnen den Zugang zum ...
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Die Interessen eines unterhaltsberechtigten Kindes stehen grundsätzlich im Widerspruch zu denjenigen seiner Eltern, die Unterhalt schulden, § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB (BGH 23.4.12, AnwZ (Brfg) 35/11, n. v.).