1. Beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren ist zuerst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise sichergestellt werden könnte (im Anschluss an BGHZ 180, 170 = FamRZ 09, 770). 2. An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere aus kindbezogenen Gründen erforderlichen Darlegungen (hier: bei drei minderjährigen Kindern von der Unterhaltsberechtigten zu leistenden Fahrdiensten an den ...
So hat es das OLG Düsseldorf am 30.5.12 beschlossen: Semesterbeiträge sind von Studiengebühren zu unterscheiden. Sie bestehen im Wesentlichen aus Sozialbeiträgen und Kosten für das Semesterticket und sollen den ...
Das Bundeskabinett beschloss kürzlich eine Reform des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Eltern. Die Neuregelung vom 4.7.12 soll vor allem das Recht der unverheirateten Väter stärken und Ihnen den Zugang zum ...
Die Interessen eines unterhaltsberechtigten Kindes stehen grundsätzlich im Widerspruch zu denjenigen seiner Eltern, die Unterhalt schulden, § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB (BGH 23.4.12, AnwZ (Brfg) 35/11, n. v.).
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1. Die geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Kinderbetreuung und ein damit verbundener Arbeitsplatzwechsel begründen keinen ehebedingten Nachteil (im Anschluss an Senatsurteile FamRZ 10, 1971; BGHZ 186, 1 = FamRZ 10, 1238 und FamRZ 11, 1377). Die Zeit der vorehelichen Kinderbetreuung ist auch nicht der Ehedauer zuzurechnen. 2. Ein ehebedingter Nachteil kann sich allerdings aus der Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung ergeben, soweit ein Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die ...