Es ist mutwillig, wenn der Unterhaltsschuldner S Verfahrenskostenhilfe (VKH) für ein Unterhaltsherabsetzungsverfahren nach § 240 FamFG stellt, nachdem der Gläubiger G mitgeteilt hat, nur noch den reduzierten Unterhalt zu verlangen (§ 76 Abs. 1 FamFG, § 114 S. 1 ZPO). Für ein Verzichtsverlangen des S genügt, dass dieser die Gründe für die Reduzierung schlüssig darlegt. Er muss G vorher ernsthaft auffordern, die Herabsetzung zu akzeptieren (OLG Hamburg 5.12.12, 7 WF 117/12, MDR 13, 160, Abruf-Nr. 130499 ).
Bundesjustizministerin gratuliert ihrer französischen Amtskollegin zur Verabschiedung des Gesetzes zur „Ehe für Alle“. Das Projekt sei ein starkes Signal für die Gleichbehandlung homosexueller Personen.
Das BVerfG hat heute das Adoptionsrecht von Homosexuellen gestärkt: Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstößt gegen das Recht auf Gleichbehandlung (BVerfG 19.2.13, 1 BvL 1/11 1 BvR 3247/09
Das OLG Frankfurt a.M. hat seine Unterhaltsgrundsätze neugefasst. In der Neufassung sind zunächst, insbesondere mit Blick auf die neuen Selbstbehalte und unter anderem die Entscheidung des BGH vom 7.12.11 (FamRZ 12, 281), die notwendigsten Änderungen (gelb markiert) enthalten. Es ist aber beabsichtigt, im Laufe des Jahres noch eine weitere, gründlich überarbeitete Neufassung herauszubringen (z. B. zu Nrn. 15 und 24). Nr. 15.7 berücksichtigt auch noch nicht die Gesetzesänderung des § 1578b BGB, die erst ...
Die Justizministerin zu dem Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme, das am 1.2.13 den Bundesrat passiert hat: Das grüne Licht des Bundesrats ist ein wichtiger ...
Zu dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, das am 1.2.13 den Bundesrat passiert hat, erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Bedürftige Ehegatten werden nach der Scheidung einer so genannten ...
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Zu dem am 31.1.13 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Gesellschaft ist in den vergangenen Jahren bunter und offener geworden. Der Anteil der nicht-ehelichen Kinder hat sich in den letzten rund 20 Jahren mehr als verdoppelt. Das neue Sorgerecht nimmt den gesellschaftlichen Wandel auf. Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl.