Die Bestattungspflicht des leiblichen Kindes ist ausnahmsweise unbillig, wenn dem Verstorbenen das Sorgerecht gemäß § 1671 Abs. 5 BGB a.F. gerichtlich entzogen wurde, weil damit sinngemäß eine Kindeswohlgefährdung durch das Verhalten des Verstorbenen festgestellt werden sollte. Dagegen begründen gestörte oder zerrüttete Familienverhältnisse, fehlende Bindung und vernachlässigte familiäre Pflichten allein ebenso wenig eine Unbilligkeit, wie das Ausschlagen des Erbes (VG Oldenburg 5.9.12, 5 A 1368/11).
Den Erkrankten trifft die Obliegenheit, alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, um seine Krankheit behandeln zu lassen. Unterlässt er es, geht dies zu seinen Lasten (OLG Hamm 13.02.12, II-6 UF 176/11).
Durch das im Juli 2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz (MediationsG) wird zukünftig keine Rechtsanwältin und kein Rechtsanwalt ohne praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in der Mediation auskommen.
Das Beamtenverhältnis des geschiedenen Ehemanns und Antragstellers endete mit Ablauf des 22.7.91 gemäß § 48 Nr. 1 BBG aF aufgrund einer Verurteilung zu einer - zur Bewährung ausgesetzten - Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Antragsteller wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Er stellt einen Antrag auf nachträgliche Abänderung und Reduzierung der wirksamen Entscheidung über den Versorgungsausgleich. Die Antragsgegnerin beantragt, ...
Bei der Frage, ob und inwieweit sich ein Student überobligatorische Nebeneinkünfte auf seinen Unterhaltsbedarf gegenüber einem Elternteil anrechnen lassen muss, kann es im Rahmen der Billigkeitsabwägung (§ 1577 Abs.
Die Parteien streiten um Rückabwicklung von Vermögenszuwendungen, die der klagende Ehemann während der Ehe an die beklagte Ehefrau erbrachte. Durch inzwischen rechtskräftiges Urteil wurde festgestellt, dass er nicht ...
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Fallen anlässlich einer Eheschließung höhere Kosten als üblich an, weil ein Ehegatte aus dem Ausland kommt, können diese Ausgaben nicht steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Denn: Ein Ehepaar heiratet freiwillig, so das FG Berlin-Brandenburg 15.8.12, 7 K 7030/11.