Sofern Teilbereiche der elterlichen Sorge zunächst in gesonderten Verfahren geltend gemacht werden, sind für die Zeit bis zur Verbindung der Verfahren gemäß § 20 FamFG getrennte Verfahrenswerte festzusetzen, regelmäßig jeweils 3.000 EUR, § 45 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Nach Verbindung der isolierten Verfahren ist gem. § 45 Abs. 1 S. 1 FamGKG weiter i.d.R. der Verfahrenswert auf 3.000 EUR festzusetzen. Allein die Tatsache, dass mehrere Verfahren verbunden wurden, führt nicht zu einer Unbilligkeit i.S. von § 45 ...
Wer die alleinige elterliche Sorge gemäß § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB beansprucht, braucht im Rahmen des Verfahrens der VKH nur substanziiert vorzutragen, dass zwischen den beteiligten Eltern die ...
Der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 1 EStG muss nach dem 9. Existenzminimumbericht zumindest leicht angehoben werden. Es ist aber noch nicht absehbar, wann und in welchem Umfang da Gesetz geändert werden wird.
Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist am 19. April 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit am 19. Mai 2013 in Kraft.
Bund und Länder haben sich gestern am 26.6.13 auf Änderungen im Gebührenrecht der Justiz geeinigt und damit das Vermittlungsverfahren zum Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsverfahren nach wenigen Tagen abgeschlossen.
Versorgungsleistungen, die das Kind aufgrund einer Vermögensübergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge aus den Erträgen des übergebenen Vermögens an den nicht für dieses Kind kindergeldberechtigten ...
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Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden,dass Großeltern keinen Anspruch gegen das JobCenter auf Übernahme der Umgangskosten mit ihren Enkeln haben. Aufwendungen, wie z.B. Fahrkosten für Besuche, sind aus der Regelleistung zu finanzieren (LSG Niedersachsen-Bremen, 19. 12.13, L 7 AS 1470/12).