· Nachricht · Kindergeld
Leistungen an schwerbehindertes Kind: Sozialhilfeträger nicht abzweigungsberechtigt
| Der Sozialhilfeträger ist grundsätzlich nicht abzweigungsberechtigt, wenn er Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung zahlt, das im Haushalt des Kindergeldberechtigten untergebracht ist ( BFH 18.4.13, V R 48/11, Abruf-Nr. 132226 ). |
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Quelle: ID 42227834