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  • · Nachricht · Kindergeld

    Leistungen an schwerbehindertes Kind: Sozialhilfeträger nicht abzweigungsberechtigt

    | Der Sozialhilfeträger ist grundsätzlich nicht abzweigungsberechtigt, wenn er Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung zahlt, das im Haushalt des Kindergeldberechtigten untergebracht ist ( BFH 18.4.13, V R 48/11, Abruf-Nr. 132226 ). |

     

    Lesen Sie weiter auf unserer Homepage unter der Abruf-Nr. 132226!

    Quelle: ID 42227834