· Nachricht · Entfernungspauschale
Aufwandsunabhängige Inanspruchnahme für Familienheimfahrten
| Die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann aufwandsunabhängig in Anspruch genommen werden. |
Steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen und steuerfrei gewährte Freifahrten sind jedoch mindernd auf die Entfernungspauschale anzurechnen (BFH 18.4.2013, VI R 29/12, Abruf-Nr. 132088).
Lesen Sie die Entscheidung komplett kostenfrei auf unserer Homepage unter der Abruf-Nr. 132088.
Quelle: ID 42216127