27.08.2014 · Nachricht · Zugewinnausgleich
Die Vorschriften der § 1378 Abs. 2, § 1384 BGB in der seit dem 1.9.09 geltenden Fassung, nach denen im Fall der Ehescheidung für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle die Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags tritt, sind nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.09 rechtskräftig geschieden worden ist (BGH 16.6.14, XII ZR 108/12).
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26.08.2014 · Nachricht · RVG Online-Seminar
Sie möchten Ihr Wissen zum Kosten- und Gebührenrecht ohne Reiseaufwand und –kosten auffrischen? Unsere RVG Online-Dialog-Seminare bieten die beste Gelegenheit hierzu. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider ...
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20.08.2014 · Fachbeitrag ·
Patchworkfamilie
Die „Patchwork-Familie“ ist der dritthäufigste Familientyp nach der „Kernfamilie“ und den Alleinerziehenden. „Patchwork“ bedeutet „Flick-“ oder „Stückwerk“ und ist ein passender Begriff, wenn man ...
20.08.2014 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
a) Die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt ist auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln, wenn der Unterhaltspflichtige über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt. b) Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen und lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen. (BGH 5.2.14, XII ZB 25/13, FamRZ 14, 538, Abruf-Nr. 140753 )
20.08.2014 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Zur Bemessung des Wohnwerts einer vom Unterhaltspflichtigen genutzten Immobilie bei der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt (BGH 19.3.14, XII ZB 367/12, n.v., Abruf-Nr. 141231 ).
20.08.2014 · Fachbeitrag ·
Ehegattenunterhalt
Ein ehebedingter Nachteil, der darin besteht, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt als er bei hinweggedachter Ehe erwerben würde, wird ausgeglichen, wenn er ...
20.08.2014 · Fachbeitrag ·
Zwangsvollstreckung
Im Vollstreckungsverfahren wird die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidung nicht überprüft. Neue Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels jedoch zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG gestützt ist und gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die zu vollstreckende gerichtliche Entscheidung keine dem Wohl des Kindes dienliche ...