Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe, die bereits aus über 100 Mitgliedern besteht, richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
Der Anschlag auf das Satiremagazin "Charlie Hebdo" hat uns sehr erschüttert. Wir stehen als Teil der Medienbranche für Freiheit und Toleranz und natürlich für die Pressefreiheit.
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass das Urteil eines kalifornischen Gerichts, wonach die sog. Wunscheltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes auch dessen rechtliche Eltern sind, in Deutschland anzuerkennen ist (BGH 10.12.14, XII ZB 463/13).
Gesetzliche Rentenversicherungspflicht: Seitdem das BSG am 3.4.14 klargestellt hat, dass Syndikusanwälte nicht mehr befreiungsfähig sind, tritt insbesondere in sogenannten Altfällen die Frage auf, wie mit dem ...
Für die Berechnung des Werts eines nach § 2 VAÜG ausgesetzten und nach § 50 Abs. 1 S. 2 VersAusglG wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahrens ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der ...
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Zur Zulässigkeit der Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags mit neuer Begründung im Nichtabhilfebeschluss (OLG Hamm 31.10.14, 4 WF 240/14, n.v., Abruf-Nr. 143347 ).