Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Doppelte Staatsbürgerschaft

    Gesetzentwurf steht

    | Im Koalitionsvertrag ist geregelt, dass für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern in Zukunft die Optionspflicht entfällt. Dieser im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD gefundene Kompromiss wird mit dem nun vereinbarten Gesetzentwurf umgesetzt: Laut Gesetzentwurf ist in Deutschland aufgewachsen und damit von der Optionspflicht befreit, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gewöhnlich aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. |

     

    Auf Antrag des Betroffenen stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde das Vorliegen dieser Voraussetzungen und damit den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit schon vor Vollendung des 21. Lebensjahres fest. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres prüft die Behörde die Voraussetzungen von Amts wegen. Liegen entsprechende Informationen aus dem Melderegister vor, muss sie nichts weiter prüfen. Andernfalls muss der oder diejenige das Aufwachsen in Deutschland anhand der genannten Kriterien nachweisen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage eines Schulzeugnisses erfolgen.

     

    Der Gesetzentwurf soll dem Kabinett nun so schnell wie möglich zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit die parlamentarischen Beratungen rasch beginnen können und das Gesetz noch 2014 in Kraft treten kann.

     

    Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 27.3.14, http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/03/optionspflicht.html?nn=3314842 

    Quelle: ID 42615901