Nach Ansicht des BGH kann der Tatrichter für die Berechnung der Höhe des – auch für den Elternunterhalt einzusetzenden – Taschengeldanspruchs im Regelfall eine Quote von fünf Prozent des bereinigten Familieneinkommens zugrunde legen. Der Richter kann beim Elternunterhalt als Taschengeldselbstbehalt im Regelfall einen Anteil in Höhe von ebenfalls fünf Prozent vom Familienselbstbehalt ansetzen und dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich die Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes belassen (BGH ...
Die Mutterrolle und Verantwortung für ein Kind ist keine Garantie dafür, dass eine notorische Einbrecherin zukünftig keine Straftaten mehr begeht (AG München 11.6.15, 1034 Ls 468 Js 199228/14).
Der BGH hat Folgendes entschieden: Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, unberücksichtigt bleiben muss, weil es aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammt, kommt ein Unterhaltsanspruch aus ...
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Der Bundesrat hat am 10. 7.15 der Erhöhung des Kindergeldes und dem Abbau der kalten Progression zugestimmt (Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, ...
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Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann durch ein pactum de non petendo nicht umgangen werden (BGH 29.1.14, XII ZB 303/13, FamRZ 14, 629, Abruf-Nr. 140845 ).