20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Ehegattenunterhalt
a) Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht. b) Besteht ein Teilunterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt und ein weiterer Teilanspruch aufgrund eines anderen Unterhaltstatbestandes, unterfällt der Gesamtanspruch dem Rang des § 1609 Nr. 2 BGB. (BGH 1.10.14, XII ZB 185/13, FamRZ 14, 1987, Abruf-Nr. 172722 )
20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Auskunftsanspruch
Das mittels heterologer Insemination gezeugte Kind kann gegen den Reproduktionsmediziner einen aus § 242 BGB folgenden Anspruch auf Auskunft über die Identität des Samenspenders haben. Die erforderliche rechtliche ...
20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Wird Barkindesunterhalt für ein minderjähriges Kind geschuldet, ist der Unterhaltsschuldner zur Erlangung seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet, neben seiner Haupttätigkeit auch noch eine zumutbare Nebentätigkeit ...
20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Vereinbarungen
Zur Ausübungskontrolle bei einem ehevertraglichen Verzicht auf den Versorgungsausgleich in einer Doppelverdienerehe von Freiberuflern (BGH 8.10.14, XII ZB 318/11, FamRZ 14, 1978, Abruf-Nr. 174305 ).
20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Auskunft
1. Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG folgende allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt mit der Privat- und Intimsphäre auch das Recht, selbst darüber zu befinden, ob, in welcher Form und wem Einblick in ...
20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
a) Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter für die Berechnung der Höhe des – auch für den Elternunterhalt einzusetzenden – Taschengeldanspruchs im Regelfall eine Quote von fünf Prozent des bereinigten ...
16.07.2015 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, AMK, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) kostenlos an.
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