26.03.2018 · Fachbeitrag ·
Elterliche Sorge
Die Möglichkeit, eine Generalvollmacht zu erteilen, ist in streitigen Elternkonstellationen grundsätzlich kein geeignetes milderes Mittel zur Konfliktvermeidung als die Sorgerechtsübertragung gem. § 1671 BGB. Dies gilt schon deshalb, weil eine Vollmacht jederzeit frei widerruflich ist, während eine Sorgerechtsregelung nach § 1671 BGB nur unter den Voraussetzungen des § 1696 BGB, also bei Vorliegen triftiger, das Kindeswohl nachhaltig berührender Gründe abänderbar ist (OLG Düsseldorf 7.12.17, II-1 UF ...
26.03.2018 · Fachbeitrag ·
VKH
Der BGH hat – anwaltsfreundlich – Folgendes entschieden: Schließen die Beteiligten in einer selbstständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände ...
26.03.2018 · Nachricht · Kindergeld
Das FG Rheinland-Pfalz hat Folgendes entschieden: Der Anspruch auf Kindergeld besteht fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist ...
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20.03.2018 · Nachricht ·
Kindesunterhalt
Unterhaltsansprüche können verwirken, wenn das Zeit- und das Umstandsmoment vorliegen, § 242 BGB. Das Umstandsmoment ist aber nicht schon erfüllt, wenn der Anspruch nur nicht geltend gemacht wird. Dies löst für sich genommen kein berechtigtes Vertrauen des Schuldners aus. Dies gilt nicht nur, wenn der Gläubiger bloß untätig ist, sondern grundsätzlich auch, wenn er es unterlässt, eine bereits begonnene Geltendmachung fortzusetzen (BGH 31.1.18, XII ZB 133/17, Abruf-Nr. 199847 ).
20.03.2018 · Nachricht ·
Ehevertrag
Der BGH betont erneut: Wenn einzelne ehevertragliche Regelungen zu kernbereichsnahen Scheidungsfolgen isoliert betrachtet sittenwidrig und daher nichtig sind, ist nach § 139 BGB im Zweifel der gesamte Ehevertrag ...
20.03.2018 · Nachricht ·
Umgangsrecht
Das Familiengericht billigt einen Vergleich (§ 156 Abs. 2 FamFG), wenn er dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das Einvernehmen der Beteiligten über den Umgang mit dem Kind noch ...
20.03.2018 · Nachricht ·
VKH
VKH wird oft aufgehoben, weil ein Beteiligter absichtlich oder grob nachlässig unrichtige Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die falschen Angaben kausal für die Bewilligung waren. Der BGH hat erneut klargestellt, dass der Sanktionscharakter des § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO es aber nicht hindert, VKH anschließend erneut mit zutreffenden Angaben zu beantragen (BGH 10.1.18, XII ZB 287/17, Abruf-Nr. 199641 ).