Parteien können eine im Prozessvergleich vereinbarte Widerrufsfrist
ohne gerichtliche Protokollierung wirksam verlängern, wenn diese noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist eine Mitwirkung des Gerichts nicht erforderlich. Hierfür spricht auch, dass eine Mitwirkung des Gerichts oft nicht rechtzeitig erreicht werden könnte, was vielfach einen vorsorglichen, bei ausreichender Überlegungszeit vermeidbaren Widerruf des Vergleichs zur Folge hätte (BGH 19.4.18, IX ZR 222/17, Abruf-Nr. 201454 ).
Wenn bei einer Frau absprachewidrig bei einer zweiten Insemination nicht das Sperma des ersten Spenders, sondern eines anderen Mannes verwendet wird und die Frau deswegen Mutter zweier Halbgeschwister wird, kann sie ...
Der vorzeitige Zugewinnausgleich (ZGA) kann aus taktischen Gründen
geboten sein, da dadurch ein Stichtag für die Berechnung des Endvermögens (§ 1375 BGB) vorverlegt werden kann. Der Beitrag zeigt, worauf Sie dabei ...
Im VKH-Bewilligungsverfahren berücksichtigen die Gerichte von Amts wegen nach § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 21 Abs. 3 SGB II neben den pauschalen Abzugspositionen einen weiteren Mehrbedarf der Antragsteller als Alleinerziehende.
Wenn in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung im Hinblick auf eine durch eine Rentenversicherung gesicherte Darlehensverbindlichkeit folgende relevanten Fragen nicht geregelt sind, ist diese Lücke durch ...
Sie kennen das: Gerade war noch Silvester und nun ist doch schon wieder ein halbes Jahr herum. Da wird es Zeit, an die FAO-Fortbildung zu denken. Das IWW Institut bietet den Abonnenten von FK wieder in der Zeit vom 1.
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VKH wird oft aufgehoben, weil ein Beteiligter absichtlich oder grob nachlässig unrichtige Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Der BGH hat erneut klargestellt, dass der Sanktionscharakter dieser Vorschrift aber nicht hindert, VKH erneut zu beantragen (BGH 10.1.18, XII ZB 287/17, Abruf-Nr. 199641 )