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  • 11.06.2018 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Schmerzensgeld für Mutter wegen fehlerhafter Insemination

    | Wenn bei einer Frau absprachewidrig bei einer zweiten Insemination nicht das Sperma des ersten Spenders, sondern eines anderen Mannes verwendet wird und die Frau deswegen Mutter zweier Halbgeschwister wird, kann sie einen Schmerzensgeldanspruch haben. Das OLG Hamm hat der Frau, die aufgrund dieser fehlerhaften Insemination innerhalb von 2 Jahren eine Langzeittherapie mit 100 Therapiesitzungen absolviert hat, 7.500 EUR Schmerzensgeld zugesprochen (OLG Hamm 19.2.18, I-3 U 66/16, Abruf-Nr. 201555 ). |