10.03.2025 · Nachricht · Versorgungsausgleich
Besteht ein Anwaltszwang für eine Beschwerde gegen eine Zwangsgeldfestsetzung?
Beschlüsse in der Folgesache VA, durch die Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der verfahrensrechtlichen Auskunftspflicht nach § 220 Abs. 1 und 3 FamFG festgesetzt werden, können mit der sofortigen Beschwerde entsprechend §§ 567 bis 572 ZPO angefochten werden. Umstritten ist, ob für die Einlegung dieses Rechtsmittels Anwaltszwang herrscht.
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