Ist der Unterhaltspflichtige neben der Zahlung von Kindesunterhalt zur Leistung von Ehegattenunterhalt verpflichtet, ist bei der Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse der Zahl- und nicht der Tabellenbetrag in Abzug zu bringen. § 1612b BGB verstö ßt nicht gegen Art. 3 GG und ist damit verfassungsgemäß (BVerfG 14.7.11, 1 BvR 932/10, FamRZ 11, 1490, Abruf-Nr. 113150 ).
Der Unterhaltsberechtigte verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht deshalb, weil er infolge einer Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung seine Ausbildung verzögert ...
1.Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesentlich auf das Alter des Kindes, etwa bis zum 8. und zum 12. Lebensjahr, abstellt, wird ...
Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen wird nicht nur durch die tatsächlich vorhandenen, sondern auch durch die Mittel bestimmt, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit unter ...
Sind die Eltern nicht in der Lage, den Mindestunterhalt für ihre Kinder zu zahlen, ohne den notwendigen Selbstbehalt zu unterschreiten, kommt die Ersatzhaftung von Verwandten, z.B. der Großeltern nach § 1607 Abs.
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Bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ist zu prüfen, ob eine Nebentätigkeit in Betracht kommt. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt. Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Diese Vorschrift ist die Obergrenze der zumutbaren Erwerbstätigkeit (BGH 4.5.11, XII ZR 70/09, FamRZ 11, 1041, Abruf-Nr. 111980 ).