Das OLG Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.13) bekannt gegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des OLG Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des OLG zu erzielen.
Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil ...
Eheverträge mit Regelungen über den nachehelichen Unterhalt können differenzierend auf Einzelwünsche der Vertragsparteien eingehen. Mit formellen Voraussetzungen und einzelnen Arten eines Unterhaltsverzichts hat ...
Die Belastung des betreuenden Elternteils durch berufliche Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen (hier: Habilitationsverfahren) stellt keinen elternbezogenen Grund im Sinne des § 1570 Abs. 2 BGB dar (BGH 8.8.12, XII ZR 97/10, FamRZ 12, 1624, Abruf-Nr. 122805 ).
Eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne von § 1574 BGB kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen (BGH 11.7.12, XII ZR 72/10, FamRZ 12, 1483, Abruf-Nr. 122552 ).
Den Erkrankten trifft die Obliegenheit, alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, um seine Krankheit behandeln zu lassen. Unterlässt er es, geht dies zu seinen Lasten (OLG Hamm 13.02.12, II-6 UF 176/11).
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Bei der Frage, ob und inwieweit sich ein Student überobligatorische Nebeneinkünfte auf seinen Unterhaltsbedarf gegenüber einem Elternteil anrechnen lassen muss, kann es im Rahmen der Billigkeitsabwägung (§ 1577 Abs. 2 S. 2 BGB) einen für die Anrechnung sprechenden Gesichtspunkt darstellen, wenn der Student noch zuhause (bei dem anderen Elternteil) wohnt und dadurch einen im Zweifel geringeren Lebenshaltungsaufwand hat als ein Student mit eigenem Studienortwohnsitz (OLG Hamm 10.9.12, II-14 UF 165/12).