20.09.2013 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
1. Der Wert einer selbst genutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt. 2.Sonstiges Vermögen in einer Höhe, die sich aus der Anlage von fünf Prozent des Jahresbruttoeinkommens ergibt, braucht vor dem Bezug der Altersversorgung regelmäßig nicht zur Zahlung von Elternunterhalt eingesetzt zu werden. 3.Zum sogenannten Notgroschen, der dem Pflichtigen gegenüber der ...
20.09.2013 · Fachbeitrag ·
Ausbildungsunterhalt
Der Ausbildungsgang Abitur, Lehre zur Kauffrau für Marketingkommunikation, BWL-Studium mit Schwerpunkt Marketingkommunikation stellt eine einheitliche, mehrstufige Ausbildung dar. Semesterbeiträge sind nicht im ...
23.08.2013 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
1.Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit. 2.Auch bei zusammenlebenden ...
23.08.2013 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
1.Weder ein von der Ehefrau begangener Ehebruch noch das bloße Verschweigen der hieraus folgenden möglichen Nichtvaterschaft gegenüber dem Ehemann führt zu einer Schadenersatzpflicht der (geschiedenen) Ehefrau hinsichtlich des von ihm geleisteten Unterhalts für das scheineheliche Kind (im Anschluss an BGH FamRZ 90, 367; Abgrenzung zu BGH FamRZ 12, 779 und FamRZ 12, 1363). 2.Die Mutter ist nach Anfechtung der (ehelichen) Vaterschaft grundsätzlich verpflichtet, ihrem (geschiedenen) Ehemann Auskunft darüber zu ...
16.08.2013 · Nachricht · Kindesunterhalt
Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut (hier: Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche) können unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf begründen.
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07.08.2013 · Nachricht · Leistungsfähigkeit
Der BGH hat heute die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners im Rahmen des Elternunterhalts näher eingegrenzt und ihre Voraussetzungen bestimmt (BGH 7.8.13, XII ZB 269/12).
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02.08.2013 · Nachricht · Krankheitsunterhalt
Der Antragsgegnerin sind keine ehebedingten Nachteile entstanden. Ihr Krankheitsbild steht nicht im Zusammenhang mit der Rollenverteilung in der Ehe oder sonstigen mit der Ehe verbundenen Umständen. Dies gilt auch für die aufgetretenen Angstzustände und Belastungsstörungen der Antragstellerin. Eine psychische Erkrankung kann selbst, wenn sie durch eine Ehekrise ausgelöst worden ist, für sich genommen keinen ehebedingten Nachteil begründen (BGH 19.6.13, XII ZB 309/11, Abrufnummer 132203 ).
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